Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Motorradunterricht am 20.06.2015 in Lesum
05.06.2015 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler! Am Samstag, 20.06.2015 findet von 09:00 - 12:00 Uhr in unserer Filiale in Lesum (Bremerhavener Heerstr. 24) Zusatzunterricht für die Klassen A, A1, A2 und AM statt. Viel Spaß dabei! Euer Team der Fahrschule StreetView
Mehr erfahren >Vom 10.-13. Juni geschlossen !!!
02.06.2015 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler, aufgrund von Weiterbildungsmaßnahmen für unser Büropersonal sind unsere Fahrschulen vom 10.-13.06.2015 geschlossen. Ab dem 15.06.2015 sind wir wieder wie gewohnt für euch da. Wir bitte um euer Verständnis. Euer Team der Fahrschule StreetView
Mehr erfahren >5x Glückwunsch!
30.05.2015 | FAHRSCHUL-NEWSJuhu!!! Auch diese Woche haben es wieder 5 glückliche Fahrschüler mit unserer Hilfe geschafft, ein Stück Freiheit zu gewinnwn! Wir gratulieren Nikolai Gahov Niels Heide Anja Friedrich Michael Rohde Mohamed Hasan zur bestandenen Fahrerlaubnisprüfung!!! Euer Team der Fahrschule StreetView
Mehr erfahren >Erste Hilfe Kurs am 28.06.2015
30.05.2015 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler! Am Sonntag, 28.06.2015 findet von 09:00 Uhr - 17:00 Uhr wieder ein Erste Hilfe Kurs in unserer Fahrschule in Vegesack (Lindenstr. 1c) statt. Bitte meldet euch online (hier klicken) für diesen Kurs an. Wir wünschen euch viel Spaß und Erfolg bei Eurer weiteren Ausbildung! Das Team der Fahrschule StreetView
Mehr erfahren >Motorrad Theorie 18.07.2015 in Lesum
18.05.2015 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler! Am Sa. 18.07.2015 findet in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr in unserer Filiale in Lesum (Bremerhavener Heerstr. 24) Zusatzunterricht für die 2-Rad Klassen statt. Viel Spaß dabei! Euer Team der Fahrschule StreetView
Mehr erfahren >Fahrradstraßen: unbekanntes Terrain für Kraftfahrer
15.05.2015 | FAHRSCHUL-WISSENAuf Sonderstraßen gelten Sonderregelungen Mehr als 140 Fahrradstraßen gibt es mittlerweile in Deutschland, unter anderem in Hannover, Berlin und Kiel. Spitzenreiter ist München mit derzeit belegten 55 für den Radverkehr vorgesehenen Straßen. Doch was genau ist eigentlich eine Fahrradstraße? Unter Autofahrern herrscht hier noch ein großes Informationsdefizit. „Fahrradstraßen sind, wie der Name schon sagt, eigene Straßen für Radfahrer“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Andere Fahrzeuge dürfen auf diesen Straßen nur dort fahren, wo das durch Zusatzzeichen angegeben ist. Dies ist häufig nur für Anlieger der Fall – oder auch nur in einer Fahrtrichtung. Wichtig ist: die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 km/h.“ Die eigenen Straßen sollen Radfahrern Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr verschaffen und dadurch das Radeln attraktiver machen. Deshalb sind die Regelungen für Autofahrer unvorteilhaft: Fahrräder dürfen ausdrücklich nebeneinanderfahren. Um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden, müssen Kraftfahrzeuge im Zweifelsfall ihre Geschwindigkeit drosseln. „Doch das ist kein Freibrief für schwächere Verkehrsteilnehmer“, warnt Fahrlehrer #userInhaber#. Denn auch auf Fahrradstraßen müssen radfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater den Gehweg oder den Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden. Durch das Zusatzzeichen „Inlineskaten frei“ kann Inlineskaten und Rollschuhfahren allerdings auch auf der Fahrbahn zugelassen sein. Bedeutet das nun, dass Autofahrer im Straßenverkehr zunehmend das Nachsehen haben werden? Der Fahrschulinhaber gibt Entwarnung: „Laut Straßenverkehrsordnung kommen Fahrradstraßen nur dort in Betracht, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder bald sein wird. Und die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs müssen vor Anordnung einer solchen Straße ausreichend berücksichtig werden.“ Außerdem behalten Autofahrer auch auf diesen Straßen viele ihrer Rechte. So sind Autoparkplätze weiterhin ausschließlich Autos vorbehalten. Auch haben Radfahrer nicht etwa automatisch Vorfahrt. „An Querstraßen gilt zum Beispiel normalerweise weiterhin die übliche Rechts-vor-Links-Regelung“, weiß Fahrlehrer #userInhaber#. Fragen zu Fahrradwegen beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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