Radverkehr

Um das Fahrrad als Fortbewegungsmittel attraktiver zu machen, räumt der Gesetzgeber dem Radverkehr vor allem in Städten zunehmend Privilegien ein, etwa in Form von designierten Verkehrszonen.

So war es auch ein erklärtes Ziel der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung, den Straßenverkehr insgesamt fahrradfreundlicher zu gestalten. Die zu diesem Zweck verabschiedeten Maßnahmen beinhalten sowohl die Präzisierung und Ausweitung bestehender Regelungen als auch die Einführung neuer Verkehrszeichen.

Doch immer wieder kommt es zwischen Auto- und Fahrradfahrern zu Konflikten. Denn während die Zahl der Radfahrer seit Jahren konstant zunimmt, entwickelt sich die Infrastruktur nicht im gleichen Tempo. Vielerorts bleibt Radfahrern deshalb gar nichts anderes übrig, als die gleichen Verkehrswege zu nutzen wie Kraftfahrzeuge.

Als Autofahrer obliegt es dir, zum Schutz potenziell höher gefährdeter Verkehrsteilnehmer beizutragen. Selbstverständlich sind zuallererst Radfahrer selbst für ihre eigene Sicherheit verantwortlich – nur leider halten sich nicht alle Radler an die geltenden Vorgaben.

Damit du auch gegenüber Radfahrern nicht nur die Übersicht, sondern auch stets Gelassenheit bewahrst, haben wir im Folgenden die wesentlichen Bestimmungen für dich zusammengefasst!

Vorsicht Radverkehr!

Wo nicht anders angeordnet, fahren Radfahrer auf der Fahrbahn. Dabei müssen sie sich – wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch – der Straßenverkehrsordnung als verbindlichem Regelwerk unterordnen. Vorfahrtsregeln und Rechtsfahrgebot etwa gelten auf allen öffentlichen Straßen uneingeschränkt auch für Fahrradfahrer.

In Anbetracht einer fehlenden Blinkanlage sind Radfahrer bekanntermaßen angehalten, dem nachfolgenden Verkehr mit ausgestrecktem Arm ein Abbiegen oder Spurwechsel zu signalisieren. Doch darauf kannst du dich nicht verlassen, sondern musst jederzeit mit nichtangezeigten Verkehrsmanövern rechnen. Um Überraschungen zu vermeiden, ist es hilfreich, nach Möglichkeit den Blickkontakt zu Radfahrern zu suchen.

Plötzlich aufschwingende Autotüren sind für Radfahrer eine gefährliche Unfallquelle. Beim Aussteigen öffnest du die Fahrertür am besten mit der rechten Hand, dadurch drehst du deinen Oberkörper nach links und hast automatisch auch den toten Winkel im Blick. In den notorisch fahrradfreundlichen Niederlanden lernt jeder Fahranfänger diesen Kniff, weshalb die Methode hierzulande auch als „Holländischer Griff“ bekannt ist.

Übrigens: Pedelecs bis zu 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder. Allen anderen motorisierten Zweirädern müssen unabhängig ihrer Höchstgeschwindigkeit auf sämtliche Radlerprivilegien, wie z.B. die Nutzung von Radwegen, verzichten.  

Grünpfeil

Laut § 5 der Straßenverkehrsordnung ist es Radfahrern erlaubt, wartende Autos rechts zu überholen. An Ampeln ist deshalb besondere Vorsicht geboten. Der 2020 eingeführte gesonderte Grünpfeil für Fahrräder wird zukünftig zu einem vermehrten Auftreten derartiger Situationen führen.  

Überholen

Als Autofahrer bist du versucht, weniger PS-starke Verkehrsteilnehmer schnellstmöglich zu überholen. Weil dies im Fall von Radfahrern eine besondere Gefahrensituation konstituiert, gelten hierzu klare Vorschriften.

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Überholen von Fahrrädern demnach nur mit einem seitlichen Mindestabstand von 1,50 Metern erlaubt, bei erhöhter Geschwindigkeit und bei Kindern sind es sogar zwei Meter. Außerorts beträgt der Mindestabstand beim Überholen grundsätzlich zwei Meter.

Apropos Abstand: Auch Radfahrer müssen zum Straßenrand und dort geparkten Autos einen Sicherheitsabstand einhalten. Behalte dies im Gedächtnis, bevor du dich darüber aufregst, dass ein Rad gefühlt mitten auf der Straße unterwegs ist und einen Überholvorgang unmöglich macht.

Um riskante Überholmanöver an Engpässen zu unterbinden, ist die StVO neuerdings um ein zusätzliches Verbotszeichen reicher: Das obenstehende Schild untersagt das Überholen von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen durch Kfzs.

Radwege

Radwege sind durch eine Markierung, einen Grünstreifen, Parkfläche oder vergleichbare Abgrenzungen von der restlichen Fahrbahn getrennt. Eine Benutzungspflicht besteht nur dann, wenn Radwege durch eines der obenstehenden Zeichen eindeutig als solche markiert sind. Auf Straßen mit Radwegen ohne Benutzungspflicht können Radfahrer also auch die normale Fahrbahn benutzen. Damit du nicht von auf den Randstreifen verbannt geglaubten Radfahrern überrascht wirst, solltest du deshalb stets ein wachsames Auge auch auf die dich nicht unmittelbar betreffende Verkehrsführung haben.

Für dich als Autofahrer sind Radwege unabhängig ihrer Benutzungspflicht absolutes Tabu: Du darfst diese weder für Überholmanöver befahren noch als Parkfläche missbrauchen. Der kurze Sprung in die Apotheke oder ein schnelles Beladen sind keine Entschuldigung, den Radweg zu blockieren; entsprechende Verstöße werden ausnahmslos mit empfindlichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet.

Fahrradstraßen

Im Unterschied zu Radwegen bezeichnet die Fahrradstraße die gesamte Fahrbahn eines derartig markierten Streckenabschnitts. Abgesehen von dem obenstehenden Piktogramm gibt es noch keine einheitlichen Standards zur Kennzeichnung von Fahrradstraßen.

Sofern nicht durch das Zusatzschild „Kfz-Verkehr frei“ angezeigt, genießen Radfahrer hier das alleinige Nutzungsrecht, dürfen nebeneinander fahren und Pulks bilden. Abseits von Fahrradstraßen ist ihnen dies nur gestattet, wenn dadurch eine Behinderung des sonstigen Verkehrs ausgeschlossen ist. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden, für alle Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h. Die Radfahrer geben das Geschwindigkeitsniveau vor, d.h. als Autofahrer musst du deine Geschwindigkeit anpassen.

In der Praxis sind Fahrradstraßen für den Kfz-Verkehr häufig nur für Anlieger oder als Einbahnstraßen nutzbar. In letzterem Fall musst du besondere Rücksicht auf entgegenkommende Radfahrer nehmen.

Fahrradzonen

Seit vergangenem Jahr können die Straßenverkehrsbehörden analog zu Tempo 30-Zonen nun auch eigene Fahrradzonen anordnen. Es gelten dann dieselben Bestimmungen wie auf Fahrradstraßen: Anderer Verkehr ist nur bei gesonderter Freigabe gestattet, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h, der Radverkehr darf unter keinen Umständen gefährdet oder behindert werden.

Radschnellwege

Im Unterschied zu unseren Nachbarn in den Niederlanden und der Schweiz gibt es in Deutschland bislang keine offiziellen Radschnellwege. In einzelnen Bundesländern laufen zwar bereits Modellprojekte, auch hat die Regierung im Zuge der StVO-Novelle ein eigenes Verkehrszeichen geschaffen; eine gesetzliche Grundlage oder konkrete Pläne zur Schaffung einer vergleichbaren Infrastruktur gibt es hingegen noch nicht. Da Radschnellwege den Fahrradverkehr auch über längere Distanzen und bei erhöhter Geschwindigkeit ermöglichen sollen, werden derartige Verbindungen aber ohnehin kaum für motorisierte Fahrzeuge nutzbar sein.  


 Bleib cool!

Vor allem im ohnehin meist überlasteten Stadtverkehr sind Radfahrer vielen Autofahrern ein Dorn im Auge. Zugegeben ist es gelegentlich eine Herausforderung, angesichts rücksichtsloser oder tiefenentspannter Radler die Ruhe zu bewahren. Doch Geduld ist eine Tugend, auch und gerade am Steuer. Mit Schimpftiraden oder Hupkonzerten bewirkst du wenig, wesentlich besser beraten bist du mit ein paar tiefen Atemzügen und einer ordentlichen Portion Gelassenheit.  

Bestehe auf keinen Fall um jeden Preis auf dein Recht, ansonsten riskierst du einzig aus Prinzip leichtfertig die Gefährdung weniger geschützter Verkehrsteilnehmer. Das Zauberwort lautet stattdessen: gegenseitige Rücksichtnahme!

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