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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Der richtige Zeitpunkt für den Reifenwechsel

15.04.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Für die meisten Autofahrer sind die steigenden Temperaturen Vorboten des obligatorischen Reifenwechsels. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, um die Winter- gegen Sommerreifen einzutauschen? In Deutschland ist die Winterreifenpflicht seit 2010 saisonal bedingt und somit gesetzlich nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Entscheidend sind laut Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a) ausschließlich die konkreten Witterungsverhältnisse und die daraus resultierende Fahrbahnbeschaffenheit. Doch auch unabhängig der Gesetzeslage empfiehlt sich der Wechsel von Sommer- zu Winterreifen und umgekehrt. „Sommer- und Winterreifen sind hinsichtlich ihrer Konstruktion, des Profils und des Materials so beschaffen, um den jahreszeitspezifischen Anforderungen gerecht zu werden“, weiß #userInhaber# von der #userName#. „Der regelmäßige Wechsel wirkt sich nicht nur unmittelbar positiv auf das Fahrverhalten aus, sondern erhöht bei angemessener Lagerung und Pflege auch die Haltbarkeit der Pneus.“ Doch wann ist der geeignete Zeitpunkt, um den Reifenwechsel vorzunehmen? „Wenn Sie sich an der im Volksmund weit verbreiteten Faustformel ‚von O(ktober) bis O(stern)‘ orientieren, machen Sie in aller Regel nichts falsch“, rät #userInhaber#. „Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, die Temperaturentwicklung im Auge zu behalten und den Reifenwechsel besser früher als später in Angriff zu nehmen.“ Wer nicht selbst Hand anlegen und die fachgerechte Montage lieber in der Werkstatt vornehmen lassen möchte, sollte sich frühzeitig um einen entsprechenden Termin bemühen. „Eine jährliche Erinnerung im Kalender oder Handy hilft, zeitlichen, aber auch materiellen Engpässen vorzubeugen, die saisonbedingt mit dem regelmäßigen Ansturm auf die Werkstätten einhergehen“, empfiehlt #userInhaber#. Die abmontierten Reifen sollten anschließend an einem kühlen, dunklen und trockenen Ort eingelagert werden. Zu viel Wärme, Licht oder Feuchtigkeit führen zu einer vorschnellen Alterung der Gummimischung und zu spröden Reifen. „Wer über keine geeignete Lagermöglichkeit verfügt, kann die Reifen gegen einen in der Regel geringen Aufpreis auch gleich in der Werkstatt lagern“, so #userInhaber#. „In diesem Fall sparen Sie sich den Transport und können bei Bedarf auch weitere Serviceleistungen, wie eine Qualitätsprüfung der Reifen, in Anspruch nehmen“. Selbstverständlich lässt sich der Reifenwechsel auch eigenhändig in der eigenen Garage vornehmen. #userInhaber# rät hierzu aber nur bei ausreichend vorhandenem Sachverstand und geeignetem Werkzeug. „Die Bereifung des Fahrzeugs ist nun mal auch ein Sicherheitsfaktor. Selbst Hand anlegen sollte deshalb nur, wer die fachgerechte Montage beherrscht und gewährleisten kann.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Fahrerflucht: Viele Unfallverursacher werden unwissentlich zu Verkehrssündern

15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Ein Moment der Unaufmerksamkeit am Steuer reicht und schon ist es passiert: Beim Rangieren rammt oder touchiert man ein parkendes Fahrzeug. Der entstandene Schaden ist in der Regel ebenso überschaubar wie die Konsequenzen für den Unfallverursacher. Doch wer sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt oder gar nicht erst anhält, verletzt nicht nur seine Mitteilungspflicht, sondern macht sich auch strafbar. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Tücken bei Bagatellschäden: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.“, so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut § 142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien und Fahrzeugdaten aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 20 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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